Termine / Kosten
Kostenübernahme /Kassenleistungen

Ergotherapeutische Leistungen können wir bei Ärztlicher Verordnung über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Ergotherapeutische Leistungen finden unter Anderem Anwendung bei:
- Schwierigkeiten sich selbst situations-gerecht zu verhalten
- Ungewöhnlichem Spielverhalten
- Lern- und Konzentrationsstörungen
- Feinmotorischen Schwierigkeiten
- Schwierigkeiten sich selbst zu spüren
- Unzureichender Alltagsbewältigung
- Angst oder Abwehr in ungefährlichen Situationen
- Hyperaktivität/ Verträumtheit
- Angeborenen oder später erworbenen Entwicklungs- oder Bewegungsstörungen
- Wahrnehmungsstörungen
- LRS / Legasthenie / Dyskalkulie
Wenn Ihr Kind die oben genannten Schwierigkeiten hat, kann die Therapie über die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch privat abgerechnet werden. Eine Verordnung über Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus.
Hinweise für Ihren ersten Termin bei gesetzlicher Versicherung
Unsere Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen schreiben vor, dass Sie zum ersten Termin eine Verordnung vom behandelnden Arzt mitbringen. Laut Heilmittelrichtlinie muss der Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum des Rezepts erfolgen. Andernfalls verliert Ihre Verordnung die Gültigkeit.
Zuzahlung: Jeder gesetzlich versicherte Patient über 18 Jahre der nicht von Zuzahlungen befreit ist, muss eine Rezept-Zuzahlung entrichten. Diese setzt sich zusammen aus 10 € Rezeptgebühr und 10 % der Gesamtkosten der Behandlung. In der Regel liegt der Gesamtbetrag bei ca. 18,- bis 35,- €. Als Leistungserbringer sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühr im Namen der Krankenkassen zu kassieren.
Leistungen die bei uns nur Privat abgerechnet werden können
- Therapie von Bindung und Beziehung nach dem IntraAct Plus Konzept
- Schlaftraining
- Tiergestützte Therapie mit dem Hund
- Physiotherapie für Säuglinge
- Vojta Therapie
- Bobath Therapie
- Dreidimensionale Fußtherapie nach Zukunft-Huber
Unsere privaten Leistungen finden unter anderem Anwendung bei
- Bindungsstörungen
- Abwehr gegen Körperkontakt
- Regulationsstörungen (bezogen auf Schlafen, Füttern, exzessivem Schreien)
- Außergewöhnlichen Verhaltensstörungen als Begleiterscheinung bei Autismus, Behinderung, Hochbegabung, ADHS…
- Außergewöhnliche körperliche Einschränkungen
Hinweis für Privatversicherte
Die Kostenerstattung bei privaten Kassen ist abhängig vom Vertrag zwischen dem Patienten und der Krankenkasse. Vor Behandlungsbeginn bekommen Sie bei uns eine Behandlungsinformation (Behandlungsvertrag) mit den aufgeführten Behandlungskosten. Wir als Heilmittelerbringer/Therapeuten verpflichten uns darin, unsere definierte therapeutische Leistung zu erbringen. Sie als Patient verpflichten sich, den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Bitte Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung bezüglich Ihrer Leistungsansprüche.
Termine vereinbaren (und verändern)
Unsere Therapie wird nach persönlicher Terminvereinbarung durchgeführt.
Für die Terminvereinbarung können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen, eine Mail schreiben oder uns persönlich unter 08841/6789662 erreichen. Unser Anrufbeantworter ist eingeschaltet, und wir rufen Sie gerne sobald als möglich zurück!
Wichtig: Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie und ihr Kind reserviert. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit diesen bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abzusagen (unser Anrufbeantworter ist 24h/7 Tage die Woche erreichbar). Dadurch haben wir die Möglichkeit Ihre reservierte Zeit noch anderweitig zu vergeben.
Sollten Sie eine Absage nur kurzfristig vornehmen können, oder zur vereinbarten Zeit nicht erscheinen, behalten wir uns vor den Terminausfall privat in Rechnung zu stellen.